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7. WELDING BIKER TOUR 03.04.2012
Es geht wieder los! Am 19. Mai 2012 ist Treffpunkt zur 7. WELDING BIKER TOUR!
Einladung zum Vorbereitungsseminar zur Zertifizierung nach DIN EN 1090 30.03.2012
Bildungs- und Technologiezentrum, Steinweg 3, 04451 Borsdorf / bei Leipzig, Donnerstag, den 26.04.2012 | 16:00 Uhr
Aktuelle Informationen 03/2012 05.03.2012
Gutschein für sicherheitstechnische Überprüfung | Dienstleistungsspektrum | FRÜHLINGSAKTION 2012
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Gefahrgut-Hinweise zum Transport von Druckflaschen
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Transport allgemein
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Zusätzliche Hinweise für den Transport von Druckgasflaschen
auf öffentlichen Straßen
- Begrenzte Mengen gemäß Gefahrgutverordnung – Straße und Eisenbahn (GGVSE) beachten.
Bei Beförderung eines Stoffes oder Produktes darf die Höchstmenge nicht überschritten werden (siehe Tabelle).
Bei der Zusammenladung unterschiedlicher Gefahrgüter auf einem Fahrzeug oder Anhänger sind die Nettomengen mit
den stoffspezifi schen Faktoren zu ermitteln. Die Summe der Produkte darf die Zahl 1000 nicht überschreiten.
Bei Überschreitung gelten alle Vorschriften der Gefahrgut verordnung – Straße und Eisenbahn (GGVSE).
Kleine Mengen und Faktoren für Stückgutbeförderung:
| Stoffe/ Zubereitungen |
Kleinmengen (kg netto bzw. Fassungsvolumen der Gasflasche) und Faktoren für Stückgutbeförderung |
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| Klasse | Ziffer | UN-Nr. | Bezeichnung | 333 Faktor 3 |
1000 Faktor 1 |
| 2 | 1 O | 1072 | Sauerstoff | • | |
| 2 | 1 F | 1049 | Wasserstoff | • | |
| 2 | 2 F | 1965 | Propan | • | |
| 2 | 2 F | 1965 | Flüssiggas | • | |
| 2 | 4 F | 1001 | Acetylen | • | |
Beispiel: Auf der Ladefläche eines Doppelkabinen-Transporters soll transportiert werden:
| 40 l | Sauerstoff | (Klasse 2, Ziffer 10) x 1 = | 40 |
| 8 kg | Acetylen | (Klasse 2, Ziffer 4F) x 3 = | 24 |
| 33 kg | Propan | (Klasse 2, Ziffer 2F) x 3 = | 99 |
| 163 (= < 1000, also Kleinmengenbeförderung) |
- Feuerlöscher (2 kg Pulver) mitführen.
- Der Transport von Druckgasflaschen in Kombiwagen und Pkw-Kofferräumen darf nur kurzfristig sein. Druckgasflaschen nach dem Transport sofort entladen.
- Rauchen und Umgang mit offenem Feuer ist bei Ladearbeiten verboten.
- Druckgasfl aschen in Fahrzeugen mit geschlossenen Aufbauten nur transportieren, wenn mindestens zwei Lüftungsöffnungen vorhanden sind.
- Jede Lüftungsöffnung sollte einen Querschnitt von mindestens 100 cm2 haben.
- Lüftungsöffnungen nicht durch Ladegut verstellen oder verschließen.
- Flaschen gegen Umkippen und Anstoßen beim Bremsen oder bei Kurvenfahrt sichern, z.B. durch fest an die Wagenwände angebrachte Gestelle mit lösbaren Bügeln oder Ketten.
- Zur Gasentnahme Druckgasflaschen aus dem Fahrzeug entfernen und erst dann die Druckminderer anschließen.
Ausnahme: Besonders eingerichtete Werkstattwagen.
Arbeiten im Werkstattwagen:
- Schweiß-, Löt- und Brennschneidarbeiten dürfen nur dann in Werkstattwagen ausgeführt werden, wenn
- die Türen offen gehalten werden,
- Feuerlöscher (mind. 6 kg ABC-Pulverlöscher) in Greifnähe vorhanden sind,
- zwischen Flaschendruckminderern und Brenner Einzelflaschensicherungen oder Gebrauchsstellenvorlagen eingebaut sind,
- die Mindestschlauchlänge 3,00 m beträgt.



